Das Ende der Vernichtung unverkaufter Kleidung in Europa

‍Jahr für Jahr bleiben Millionen Kleidungsstücke unverkauft. Ein Teil davon wird rabattiert, ein anderer gespendet oder weiterverkauft. Ein weiterer Teil wurde bislang schlicht vernichtet.

Genau hier setzt die Europäische Union mit der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) an. Ab Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Für mittelgroße Unternehmen gilt das Verbot ab 2030. Gleichzeitig werden Unternehmen verpflichtet, offenzulegen, wie viele unverkaufte Produkte anfallen und wie mit ihnen umgegangen wird.

Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt. Nicht nur, weil sie Ressourcen schont, sondern weil sie Unternehmen dazu bewegt, sich ernsthaft mit dem Ende des Produktlebenszyklus auseinanderzusetzen.

Denn genau dort liegt bislang eine der größten Schwächen der Textilindustrie.

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„Müll ist ein Designfehler.

Viola Wohlgemuth, Expertin für Ressourcenschutz

und Kreislaufwirtschaft bei Greenpeace

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Dieser Satz bringt die Herausforderung auf den Punkt. Produkte werden häufig entwickelt, ohne zu berücksichtigen, was nach ihrer Nutzung mit ihnen passiert. Das Vernichtungsverbot zwingt Unternehmen nun dazu, genau diese Frage früher zu stellen.‍ ‍

Dabei geht es nicht nur um Recycling.

Marken werden künftig verstärkt überlegen müssen, welche End-of-Life-Strategien für ihre Produkte sinnvoll sind. Dazu gehören beispielsweise Wiederverkauf, Reparatur, Spenden, Upcycling oder Faser-zu-Faser-Recycling. Welche Option die richtige ist, hängt vom Produkt, den verwendeten Materialien und dem Zustand der Ware ab.

Die gute Nachricht: Für viele dieser Lösungen existiert bereits heute eine Infrastruktur in Europa. Sortierbetriebe, Second-Hand-Anbieter, Recycler und spezialisierte Dienstleister bauen ihre Kapazitäten kontinuierlich aus. Die Herausforderung liegt deshalb häufig weniger in fehlenden Möglichkeiten als darin, diese frühzeitig in die eigenen Prozesse zu integrieren.

Mindestens genauso wichtig ist jedoch ein Blick an den Anfang der Wertschöpfungskette. Das nachhaltigste unverkaufte Produkt ist schließlich jenes, das gar nicht erst produziert wurde. Eine präzisere Bedarfsplanung, kleinere Produktionsmengen, bessere Absatzprognosen und ein durchdachtes Bestandsmanagement gewinnen damit weiter an Bedeutung.

"Every discarded garment represents financial value lost to both producer and customer."
Ellen MacArthur Foundation

‍Das Vernichtungsverbot ist deshalb weit mehr als eine regulatorische Anforderung. Es verändert die Art und Weise, wie Unternehmen über Produkte nachdenken. Nicht erst dann, wenn sie unverkauft im Lager liegen, sondern bereits während ihrer Entwicklung und Planung. ‍

Unternehmen, die diese Veränderung frühzeitig aufgreifen, schaffen nicht nur die Grundlage für die Einhaltung neuer Vorgaben. reduzieren gleichzeitig Kosten, nutzen Ressourcen effizienter und machen einen wichtigen Schritt in Richtung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.

Sie möchten besser verstehen, welche Anforderungen das Vernichtungsverbot für Ihr Unternehmen mit sich bringt oder wissen nicht, wo Sie bei der Umsetzung beginnen sollen?
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die passenden Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Mehr Informationen finden Sie
hier oder kontaktieren Sie uns einfach direkt unter: office@cmb-beratung.com.

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Zwischen Unsicherheit und Wettbewerbsvorteil